Riester-Rente

Riester-Rente: Staatlich geförderte private Altersvorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente mit Steuervorteilen und Zulagen.

Was genau ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist ein Instrument der privaten Altersvorsorge, das dazu dient, die oft unzureichende Absicherung durch die gesetzliche Rente zu ergänzen. Benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester, richtet sich dieses Modell an unterschiedliche Personengruppen – ob als Arbeitnehmer:in, geringfügig Beschäftigte, ALG-Empfänger:in oder verbeamtet – und bietet zwei wesentliche Vorteile:

  • Staatliche Förderung: Deine Einzahlungen werden jedes Jahr durch Zuschüsse unterstützt.
  • Sockelbeitrag für Geringverdienende: Selbst mit einem minimalen Beitrag von 5 € pro Monat kannst Du die vollen Zulagen erhalten. Zudem genießt die Riester-Rente einen besonderen Schutz im Rahmen des Bürgergeldes.

Warum private Vorsorge unabdingbar ist

Die gesetzliche Rente allein reicht oftmals nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Inflation schmälert kontinuierlich die Kaufkraft des angesparten Kapitals, und das demografische Bild in Deutschland – eine alternde Gesellschaft und schrumpfende Erwerbstätigenzahlen – belastet das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Konsequenz wurden beispielsweise das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben und jährlich erhebliche Steuermittel (etwa 100 Milliarden Euro) bereitgestellt. Das resultierende sinkende Rentenniveau macht deutlich: Um die Rentenlücke zu schließen, ist es sinnvoll, zusätzlich private Vorsorgemaßnahmen wie die Riester-Rente in Betracht zu ziehen.

Funktionsweise und Fördermechanismen der Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet verschiedene staatliche Zulagen und Steuervorteile in der Ansparphase. Zu den zentralen Förderkomponenten gehören:

  • Grundzulage: 175 € pro Jahr.
  • Kinderzulagen: Für jedes nach 2008 geborene Kind werden 300 € jährlich gewährt, bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, 185 €.
  • Berufseinsteigerbonus: Ein einmaliger Zuschuss von 200 € für Vertragsabschlüsse unter 25 Jahren.

Um die vollen Fördervorteile zu erhalten, musst Du jährlich mindestens 4 % Deines Vorjahresbruttoeinkommens oder 2.100 € (sofern 4 % diesen Betrag übersteigen) einzahlen. Ehepaare können zudem Beiträge bis zu 4.200 € als Sonderausgaben absetzen. Wichtig ist auch der Sockelbeitrag: Liegt der errechnete Beitrag unter 60 € jährlich, genügt auch eine Einzahlung von 60 € (entsprechend etwa 5 € monatlich), um die volle Förderung zu erhalten – andernfalls wird die staatliche Unterstützung anteilig gekürzt.

Förderberechtigung:

Nicht alle Personen haben Anspruch auf die Riester-Zulagen. Förderempfänger sind vor allem diejenigen, die direkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte, Beamte etc.) oder deren Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen. Studierende, Selbstständige, bestimmte Minijobber:innen (sofern sie von der Versicherungspflicht befreit sind) und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke zählen zu den nicht förderberechtigten Gruppen.

Um die Fördermittel in Anspruch zu nehmen, wird üblicherweise ein Antrag bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gestellt – oft bequem als Dauerzulagenantrag über den Anbieter.

Beispiele zur Riester-Förderung

Beispiel 1 – Alleinstehende:
Tina Richter verdient 45.000 € im Jahr und hat keine Kinder. Mit einer Einzahlung von 4 % ihres Einkommens (ca. 1.800 € jährlich) erhält sie zusätzlich die Grundzulage von 175 €, sodass ihr tatsächlicher Eigenaufwand auf rund 1.625 € sinkt – das entspricht etwa 135,50 € monatlich.

Beispiel 2 – Familien:
Irina, die ebenfalls 45.000 € verdient, hat zwei Kinder, für die jeweils 300 € Kinderzulage gezahlt werden. Dadurch reduziert sich ihr Eigenbeitrag von 1.800 € auf etwa 1.025 € jährlich, also rund 85,50 € im Monat.

Kostenbeispiel:
Claudia Port mit einem Jahreseinkommen von 36.000 € und zwei Kindern (geb. 2010 und 2012) zahlt nach Abzug der Förderungen effektiv rund 665 € pro Jahr – das entspricht etwa 56 € monatlich.

Beachte, dass die Kinderzulage nur solange gezahlt wird, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Steuerliche Aspekte beim Riester-Vertrag

Bei der Riester-Rente kannst Du theoretisch beliebig hohe Beiträge einzahlen, von denen jedoch steuerlich maximal 2.100 € absetzbar sind. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt, ob Dir die direkten Zulagen oder die Steuerersparnis mehr nutzen. Bei einem hohen Steuersatz und entsprechend hohen Beiträgen kann eine Rückerstattung des Differenzbetrags erfolgen.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Grundsätzlich profitieren alle förderfähigen Personen von der Riester-Rente. Besonders attraktiv ist sie für:

  • Kinderreiche Familien und Alleinerziehende: Dank der Kinderzulagen.
  • Geringverdienende: Dank des Sockelbeitrags, der es auch ermöglicht, die vollen staatlichen Zuschüsse zu erhalten.

Die Riester-Rente gilt zudem als „Bürgergeld-sicher“ – das angesparte Kapital wird als Schonvermögen geschützt und ist im Falle von Arbeitslosigkeit vor Pfändungen sicher.

Vor- und Nachteile der Riester-Rente

Vorteile:

  • Staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und Steuervorteile.
  • Kapitalerhaltungsprinzip: Deine Einzahlungen plus Förderungen sind geschützt.
  • Lebenslange Rentenzahlung und Pfändungssicherheit.
  • Möglichkeit einer Einmalauszahlung von bis zu 30 % (allerdings mit Reduktion der späteren Rente).
  • Spezieller Schutz im Fall von Sozialhilfebedürftigkeit.

Nachteile:

  • Die Rendite ist oft im Vergleich zu anderen Vorsorgemodellen gering, vor allem wegen der Garantiezusage bei niedrigen Zinsen.
  • Die Rentenauszahlungen werden voll besteuert.
  • Nur ein Teil (30 %) kann als Kapital ausgezahlt werden, der Rest erfolgt als lebenslange Rente.
  • Hohe Verwaltungs- und Abschlusskosten.
  • Bei Vertragskündigung müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
  • Verträge sind oft komplex und schwer verständlich.
  • Für eine rentable Auszahlung ist häufig eine lange Ansparphase erforderlich.

Varianten der Riester-Rente

Je nach individueller Situation kannst Du aus unterschiedlichen Varianten wählen:

  1. Geld-Riester:
    Hier steht der klassische Ansatz im Vordergrund. Deine regelmäßigen Einzahlungen werden in sichere, festverzinsliche Anlagen investiert. Überschüsse können zusätzlich zu Deiner garantierten Rente erwirtschaftet werden.
  2. Riester-Fondssparpläne:
    Bei dieser Option fließen Teile Deiner Beiträge in Fonds, was Dir die Möglichkeit bietet, am Kapitalmarkt teilzuhaben und vom Zinseszinseffekt zu profitieren – auch wenn das mit einem höheren Risiko verbunden ist.
  3. Wohn-Riester:
    Diese Variante ermöglicht es Dir, die staatlichen Förderungen für den Erwerb oder die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie zu nutzen. Ziel ist es, die Rückzahlung der Immobilienfinanzierung zu beschleunigen, sodass Du im Alter mietfrei wohnen kannst und somit Deine Lebenshaltungskosten senkst.

Auszahlungsoptionen und Flexibilität

Grundsätzlich wird bei der Riester-Rente eine lebenslange Zusatzrente zugesagt. Kurz vor dem Renteneintritt kannst Du entscheiden, ob Du eine Teilauszahlung (maximal 30 % des angesparten Kapitals) in Anspruch nehmen möchtest – was jedoch die Höhe der lebenslangen Rente reduziert. Eine vollständige Kapitalauszahlung ist möglich, gilt aber als „schädliche Verwendung“, da dann sämtliche Förderungen zurückgezahlt und die Auszahlung inklusive Erträgen versteuert werden muss.

Im Falle finanzieller Engpässe bieten viele Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder die Beiträge zu reduzieren, sodass das angesparte Kapital samt Förderungen erhalten bleibt. Eine Kündigung hingegen führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile und resultiert oft in einem deutlich niedrigeren Rückkaufswert.

Schutz im Todesfall

Für den Fall, dass Du versterben solltest, enthält die Riester-Rente verschiedene Optionen, um Deine Hinterbliebenen abzusichern:

  • Während der Ansparphase:
    Kann beispielsweise der Ehepartner das angesparte Kapital übernehmen, wenn innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 12 Monate) ein neuer Riester-Vertrag abgeschlossen wird. Bei alleinstehenden Versicherten besteht für kindergeldberechtigte Kinder die Möglichkeit, eine Art Waisenrente zu erhalten.
  • Während der Rentenphase:
    Kann entweder eine vertraglich vereinbarte Rentengarantiezeit abgesichert werden oder es wird eine Restkapitalabfindung als lebenslange Rente für die Hinterbliebenen festgelegt.

Ist keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart und es gibt keine förderberechtigten Erben, fließt das verbleibende Kapital an die Allgemeinheit der Riester-Versicherten.

Riester-Rente im Marktvergleich

Bewertungen von Institutionen wie der Ratingagentur Franke und Bornberg (Herbst 2023) prüfen regelmäßig zentrale Aspekte der Riester-Produkte, wie Beitragsdynamik, Garantiebedingungen, Rentenauszahlungsphasen, Überschussbeteiligungen und Verwaltungsgebühren. Aufgrund des niedrigen Garantiezinses haben sich im klassischen Segment einige Anbieter zurückgezogen, während Produkte der „Neuen Klassik“ und hybrider Varianten weiterhin gut abschneiden.

Alternativen zur Riester-Rente

Sollte die Riester-Rente für Dich nicht die optimale Lösung darstellen, gibt es weitere Modelle der privaten Altersvorsorge:

  1. Private (fondsgebundene) Rentenversicherung:
    Diese Variante bietet flexible Einzahlungsmodalitäten und die Möglichkeit, kurz vor dem Renteneintritt hohe Beträge einzuzahlen. Gleichzeitig kannst Du über den Kapitalmarkt von möglichen Zins- und Renditeeffekten profitieren, wobei bei der Auszahlung meist nur der Ertragsanteil besteuert wird.
  2. Rürup-Rente (Basisrente):
    Besonders attraktiv für Selbstständige und Personen mit höherem Einkommen. Sie bietet umfangreiche Steuervorteile in der Ansparphase, allerdings ist hier eine Kapitalauszahlung nicht vorgesehen und die spätere Rente wird voll versteuert.
  3. Betriebliche Altersvorsorge (bAV):
    Dieses Modell wird vom Arbeitgeber organisiert und ergänzt Deine private Vorsorge. Beiträge werden häufig über Entgeltumwandlung abgewickelt – steuer- und sozialversicherungsfrei –, und seit 2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten.

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